Vertragsbedingungen

1. Das Vertragsverhältnis besteht mindestens 6 Monate und verlängert sich automatisch um 6 Monate wenn nicht bis zum Ende des jeweiligen 5. Monats eine schriftliche Kündigung in der Schule vorliegt.
Bei einer Aufnahme mitten im Monat ist der nächste 1. entscheidend für die Vertragslaufzeit. In der Zeit der ersten 4 Unterrichtsstunden, diese gelten als Probestunden, kann das Vertragsverhältnis jeder Zeit schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall ist die Unterrichtsgebühr nur bis zum Termin der Kündigung zu entrichten.

1.a. Nur bei einer Anmeldung zur Musikalischen Früherziehung. Punkt 1 hat in diesem Fall keine Gültigkeit. Das Vertragsverhältnis besteht 1 Jahr. (Kurslänge) In den ersten 2 Monaten nach Kursbeginn ist eine Kündigung jeder Zeit möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach den ersten 2 Monaten Probezeit ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Die Kursgebühr ist auch bei einem eventuellen Früherem ausscheiden bis zum Ablauf des Kurses zu entrichten.

2. Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag. Der Zahlungspflichtige verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Zahlung. Der Beitrag ist in 12 gleichen Monatsbeiträgen fällig. Diese werden am Anfang des Monats vom angegebenen Konto abgebucht, bzw. sind am 1. Tag des Monats zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an. Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein. Der Unterrichtsbeitrag berechnet sich aus 36 Unterrichtstagen im Jahr. Ein Schuljahr geht vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres.

3. Im Krankheitsfall einer Dozentin oder eines Dozenten ist die Schulleitung bemüht, rechtzeitig für eine Vertretung zu sorgen. Ist dies nicht möglich, werden die entsprechenden Stunden grundsätzlich nachgeholt, oder sollte auch dies nicht möglich sein, zurückerstattet.
Für Stunden die vom Schüler selbst versäumt werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

4. In den hessische Ferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Diese Tage sind grundsätzlich durchzubezahlen.

5. Schädigt ein Teilnehmer/in durch sein Verhalten die Einrichtung der Soundfabrik oder verstößt er/sie gegen Anweisungen der Dozenten oder der Schulleitung, kann er/sie fristlos vom Unterricht ausgeschlossen werden, ohne dass der Soundfabrik irgend eine Verpflichtung daraus entsteht.

6. Nur für Ensemble/ Bandunterricht.
Die Vertragslaufzeit gilt für 1 Quartal = 6 Stunden und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht bis zum Ablauf der letzen Stunde eine schriftliche Kündigung vorliegt. Die Kursgebühr ist mit Beginn der 1. Stunde fürs 1. Quartal im Voraus zu entrichten.