Vertragsbedingungen>
1. Das Vertragsverhältnis besteht mindestens 6 Monate
und verlängert sich automatisch um 6 Monate wenn nicht
bis zum Ende des jeweiligen 5. Monats eine schriftliche
Kündigung in der Schule vorliegt.
1.a. Nur bei einer Anmeldung zur Musikalischen Früherziehung.
Punkt 1 hat in diesem Fall keine Gültigkeit.
Das Vertragsverhältnis besteht 1 Jahr. (Kurslänge)
In den ersten 2 Monaten nach Kursbeginn ist eine Kündigung
jeder Zeit möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Nach den ersten 2 Monaten Probezeit ist eine Kündigung nicht
mehr möglich. Die Kursgebühr ist auch bei einem eventuellen
Früherem ausscheiden bis zum Ablauf des Kurses zu entrichten.
2. Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag. Der Zahlungspflichtige verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Zahlung.
Der Beitrag ist in 12 gleichen Monatsbeiträgen fällig. Diese werden am Anfang des Monats vom angegebenen Konto abgebucht,
bzw. sind am 1. Tag des Monats zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an.
Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein.
Der Unterrichtsbeitrag berechnet sich aus 36 Unterrichtstagen
im Jahr. Ein Schuljahr geht vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres.
3. Im Krankheitsfall einer Dozentin oder eines Dozenten
ist die Schulleitung bemüht, rechtzeitig für eine Vertretung
zu sorgen. Ist dies nicht möglich, werden die entsprechenden
Stunden grundsätzlich nachgeholt, oder sollte auch dies nicht
möglich sein, zurückerstattet.
4. In den hessische Ferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Diese Tage sind grundsätzlich durchzubezahlen.
5. Schädigt ein Teilnehmer/in durch sein Verhalten die Einrichtung
der Soundfabrik oder verstößt er/sie gegen Anweisungen der
Dozenten oder der Schulleitung, kann er/sie fristlos vom Unterricht
ausgeschlossen werden, ohne dass der Soundfabrik irgend
eine Verpflichtung daraus entsteht.
6. Nur für Ensemble/ Bandunterricht.
Bei einer Aufnahme mitten im Monat ist der nächste 1.
entscheidend für die Vertragslaufzeit.
In der Zeit der ersten 4 Unterrichtsstunden,
diese gelten als Probestunden, kann das Vertragsverhältnis
jeder Zeit schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall
ist die Unterrichtsgebühr nur bis zum Termin der Kündigung
zu entrichten.
Für Stunden die vom Schüler selbst versäumt werden,
besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Die Vertragslaufzeit gilt für 1 Quartal = 6 Stunden und verlängert
sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht bis zum Ablauf der letzen
Stunde eine schriftliche Kündigung vorliegt. Die Kursgebühr ist mit
Beginn der 1. Stunde fürs 1. Quartal im Voraus zu entrichten.